Unterschied zwischen Krankenfahrten und Krankentransporten
Als Krankenfahrten bezeichnet man die Beförderung von kranken Menschen mittels Privatfahrzeugen, öffentlichen Verkehrsmitteln, einem Taxi oder einem Mietwagen. Davon abzugrenzen sind sogenannte Krankentransporte, bei denen der Versicherte eine medizinische Betreuung oder die spezielle Einrichtung eines Krankenwagens benötigt. Ein Transport mit einem Krankenwagen muss vor Antritt der Fahrt von der jeweiligen Krankenversicherung genehmigt worden sein.
Damit die Krankenkasse die Kosten für Krankenfahrten übernimmt, muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Diese bestätigt der Arzt mit einer ärztlichen Bescheinigung. Der Transport mit einem Mietwagen oder Taxi wird nur dann akzeptiert und die Kosten dafür erstattet, wenn die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Privatfahrzeugen eine Zumutung für den Patienten darstellen würden.
Im Regelfall werden die Kosten für die Fahrten zu einer stationär erfolgten Leistung übernommen. Genauso die Kosten für Fahrten zu einer vor- oder nachstationären vollzogenen Leistung, wenn dadurch eine vollstationäre Behandlung verhindert werden kann. Ferner kommt es zu Kostenerstattungen bei Fahrten zu einer ambulanten Operation mit dem Ziel einer Vermeidung von vollstationärer oder teilstationärer Behandlung. Handelt es sich hingegen um medizinisch notwendige Fahrten zu einer ambulanten Behandlung, so werden diese nur dann bewilligt, wenn der Patient eine Einstufung in den Pflegegrad drei, vier oder fünf hat.
Der Patient kann nicht frei darüber entscheiden, welches Transportmittel er denn nun benutzen möchte, wenn er denn die Kosten erstattet haben möchte. Ob Krankentaxi, Krankenwagen oder öffentliches Verkehrsmittel, das hängt vom jeweiligen Gesundheitszustand ab sowie von der Mobilität des Patienten.
So müssen für Rollstuhlfahrer natürlich die passenden Beförderungsmittel zu Verfügung gestellt werden.
Dialysepatienten zählen zu den chronisch kranken Patienten. Die Belastungsgrenze für Kassenleistungen liegen in diesem Fall bei einem Prozent des jährlichen Familien-Bruttoeinkommens. Bis diese Grenze erreicht ist, müssen beispielsweise Dialysepatienten für alle Kassenleistungen - dazu zählen eben auch die Dialysefahrten - zehn Prozent der Kosten aus eigener Tasche bezahlen.
Krankenkassen übernehmen im Nachhinein nur in ganz wenigen Ausnahmefällen die Kosten (zum Beispiel, wenn sich nachweisen lässt, dass wirklich Lebensgefahr bestand). Auch werden nur die Kosten für die Fahrt zur nächstgelegenen Behandlungsmöglichkeit übernommen. Es müssen schon gewichtige medizinische Gründe vorliegen, sollte die Fahrt an einen weiter entfernten Ort unternommen worden sein, um sein Recht auf Kostenerstattung nicht zu verwirken.
Personen, die an einer ambulanten oder stationären Reha-Maßnahme teilnehmen, bekommen ihre Fahrtkosten ebenfalls erstattet. Allerdings sollte vor der ersten Fahrt mit der Krankenkasse abgeklärt werden, für welche Transportmittel die Erstattungen gelten. Oftmals werden bei mobileren Patienten nur die Kosten für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmittel erstattet. Ältere Patienten, die eine Operation hinter sich haben und sich daher auf Reha befinden, werden mit einem Krankentransport befördert.
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